Um einen Song veröffentlichen zu dürfen, der ein Sample enthält, brauchst du die Einwilligung von verschiedenen Rechteinhabern: sowohl von den Rechteinhabern der Komposition, als auch von den Rechteinhabern der eigentlichen Tonaufnahmen.
Wenn du also z.B. einen Gesangs-Part oder einen Instrumental Part samplen möchtest, brauchst du dafür die Genehmigung sowohl von den Rechteinhabern des Textes und der Musik (also von den Songwritern bzw. deren Verlag), als auch von den Rechteinhabern der Aufnahme (also von dem Interpreten bzw. dessen Label).
Wenn du in deinem eigenen Song einen Teil aus einer Komposition eines anderen Künstlers nutzen möchtest (zum Beispiel Textausschnitte, eine Melodie, ein Gitarrenriff, etc.) und du diesen Teil nicht aus der originalen Aufnahme nimmst, sondern ihn selbst neu aufnimmst, dann handelt es sich zwar um kein Sample, aber immer noch um eine Bearbeitung.
Daher musst du dir in diesem Fall die Genehmigung zur Veröffentlichung zwar nicht vom Rechteinhaber der originalen Aufnahme einholen (da du diese Aufnahme ja nicht nutzt), aber brauchst immer noch die Genehmigung des Rechteinhabers der originalen Komposition und Texte. Hierfür reicht eine mechanische Lizenz nicht aus, stattdessen musst du dir die Genehmigung direkt vom Rechteinhaber einholen. Bitte fülle dieses Formular aus und sende uns die angeforderten Unterlagen.